zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
KGG § 6. Wechsel in der Anspruchsberechtigung, BGBl. I Nr. 153/1999, gültig ab 01.01.2000

Abschnitt 2 Karenzgeld

§ 6. Wechsel in der Anspruchsberechtigung

Ein Wechsel in der Anspruchsberechtigung kann jeweils nur unter Berücksichtigung der Mindestdauer jeder einzelnen Inanspruchnahme gemäß § 11 Abs. 5 erfolgen, es sei denn, daß der im Bezug stehende Elternteil durch ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis für eine nicht bloß verhältnismäßig kurze Zeit verhindert ist, das Kind zu betreuen. Bei Wechsel der Betreuung kann das Karenzgeld längstens 31 Tage von beiden Elternteilen gleichzeitig bezogen werden, wenn beide Elternteile das Kind betreuen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
IAAAA-76919