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KGG § 30. Entstehung des Abgabenanspruchs, BGBl. I Nr. 47/1997, gültig von 01.07.1997 bis 30.06.1997

Abschnitt 4 Zuschuß zum Karenzgeld oder zur Teilzeitbeihilfe

§ 30. Entstehung des Abgabenanspruchs

Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Einkommensgrenze gemäß § 28 erreicht wird, frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres der Geburt des Kindes, letztmals mit Ablauf des auf die Geburt des Kindes folgenden 15. Kalenderjahres.

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