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KGG § 24. Erklärung, BGBl. I Nr. 47/1997, gültig ab 01.07.1997

Abschnitt 4 Zuschuß zum Karenzgeld oder zur Teilzeitbeihilfe

§ 24. Erklärung

Im Falle des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses gemäß den § 17 und 18 haben beide Elternteile eine Erklärung zu unterfertigen, mit der sie sich zur Leistung der Abgabe gemäß § 27 verpflichten.

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