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KGG § 22. Teilzeitbeihilfe für unselbständig erwerbstätige Mütter, BGBl. I Nr. 47/1997, gültig von 01.07.1997 bis 31.12.2001

Abschnitt 4 Zuschuß zum Karenzgeld oder zur Teilzeitbeihilfe

§ 22. Teilzeitbeihilfe für unselbständig erwerbstätige Mütter

Der Zuschuß bei Anspruch auf Teilzeitbeihilfe gemäß § 14 beträgt 41,10 S täglich.

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