KGG § 22. Teilzeitbeihilfe für unselbständig erwerbstätige Mütter, BGBl. I Nr. 47/1997, gültig von 01.07.1997 bis 31.12.2001
Abschnitt 4 Zuschuß zum Karenzgeld oder zur Teilzeitbeihilfe
§ 22. Teilzeitbeihilfe für unselbständig erwerbstätige Mütter
Der Zuschuß bei Anspruch auf Teilzeitbeihilfe gemäß § 14 beträgt 41,10 S täglich.
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