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KflG Anlage 2, BGBl. I Nr. 203/1999, gültig ab 01.01.2000

Abschnitt VII Arbeitszeit der selbstständigen Kraftfahrer

Anlage 2


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[Papierfarbe blau]

Amt der ........................ Landesregierung

Zl.


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(Landeswappen)

KONZESSIONSURKUNDE

Der Landeshauptmann von ................................ bescheinigt hiemit gemäß § 19 Abs. 2 Kraftfahrliniengesetz, BGBl. I Nr. 203/1999, daß (Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnadresse oder Firmenbezeichnung sowie Betriebssitz des Konzessionsinhabers)

die Konzession zum Betrieb der Kraftfahrlinie auf der Strecke

bis zum besitzt.

Für die Ausübung der Konzession bestehen die nachstehenden Auflagen:


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(Ausstellungsort, Datum)


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L. S.
(Trockenstempel)
Für den Landeshauptmann:

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EAAAA-76916