zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
KennV § 7. Information und Unterweisung, BGBl. II Nr. 101/1997, gültig von 01.07.1997 bis 30.06.2015

§ 7. Information und Unterweisung

(1) Arbeitgeber/innen müssen alle betroffenen Arbeitnehmer/innen über die Bedeutung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und über die damit in Zusammenhang stehenden zu ergreifenden Maßnahmen im Sinne des § 12 ASchG informieren.

(2) Arbeitgeber/innen müssen alle betroffenen Arbeitnehmer/innen in der Bedeutung von Warnzeichen, Leucht- und Schallzeichen sowie Sprech- und Handzeichen und in den damit in Zusammenhang stehenden zu ergreifenden Maßnahmen im Sinne des § 14 ASchG unterweisen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
AAAAA-76913