Abschnitt 2 Pauschales Kinderbetreuungsgeld als Konto
§ 8a. Einschleifregelung
Übersteigt der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte gemäß § 8 den Grenzbetrag nach § 2 Abs. 1 Z 3 bzw. § 9 Abs. 3 bzw. § 12, so verringert sich das für das betreffende Kalenderjahr gebührende Kinderbetreuungsgeld bzw. der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld um den übersteigenden Betrag.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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