KBGG § 7a. Sonstige Beratungen, BGBl. I Nr. 82/2023, gültig von 01.01.2024 bis 31.12.2025

Abschnitt 2 Pauschales Kinderbetreuungsgeld als Konto

§ 7a. Sonstige Beratungen

Im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes können mittels Verordnung gemäß § 7 Abs. 1 weitere Beratungsleistungen für Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft (zB Eltern-, Gesundheits- oder Ernährungsberatung) vorgesehen werden.

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