KBGG § 5d. Gleichzeitiger Bezug, BGBl. I Nr. 53/2016, gültig ab 01.03.2017

Abschnitt 2 Pauschales Kinderbetreuungsgeld als Konto

§ 5d. Gleichzeitiger Bezug

Abweichend von § 2 Abs. 2 können die Eltern aus Anlass des erstmaligen Wechsels gleichzeitig Kinderbetreuungsgeld in der Dauer von bis zu 31 Tagen in Anspruch nehmen, wodurch sich die Anspruchsdauer um diese Tage reduziert.

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