KBGG § 49. In-Kraft-Treten, BGBl. I Nr. 103/2001, gültig von 01.01.2002 bis 12.08.2003

Abschnitt 12 Schlussbestimmungen

§ 49. In-Kraft-Treten

(1) Dieses Bundesgesetz tritt - mit Ausnahme der §§ 24 Abs. 4 und 38 Abs. 3 - am in Kraft und ist für Geburten nach dem anzuwenden.

(2) Auf Geburten zwischen dem und ist § 3 Abs. 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass vom Nachweis der Untersuchungen während der Schwangerschaft abgesehen wird.

(3) § 24 Abs. 4 tritt mit dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag in Kraft.

(4) § 38 Abs. 3 tritt mit in Kraft.

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