KBGG § 43. Pfändungsverbot und Steuerbefreiung, BGBl. I Nr. 103/2001, gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2007

Abschnitt 12 Schlussbestimmungen

§ 43. Pfändungsverbot und Steuerbefreiung

(1) Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ist gemäß § 290 der Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896, nicht pfändbar.

(2) Kinderbetreuungsgeld ist von der Einkommensteuer befreit und gehört auch nicht zur Bemessungsgrundlage für sonstige Abgaben und öffentlich-rechtliche Beiträge.

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