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KBGG § 42. Unterhaltsanspruch, BGBl. I Nr. 139/2011, gültig von 01.01.2012 bis 28.02.2017

Abschnitt 12 Schlussbestimmungen

§ 42. Unterhaltsanspruch

Das Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld gelten weder als eigenes Einkommen des Kindes noch des beziehenden Elternteils und mindern nicht deren Unterhaltsansprüche.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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