KBGG § 21. Entstehung des Abgabenanspruchs, BGBl. I Nr. 116/2009, gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2009
Abschnitt 3 Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld
§ 21. Entstehung des Abgabenanspruchs
Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Einkommensgrenze gemäß § 19 erreicht wird, frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres der Geburt des Kindes, letztmals mit Ablauf des auf die Geburt des Kindes folgenden 7. Kalenderjahres.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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