KBGG § 15. Erklärung, BGBl. I Nr. 103/2001, gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2009
Abschnitt 3 Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld
§ 15. Erklärung
Im Falle des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses gemäß den § 12 und 13 haben beide Elternteile eine Erklärung zu unterfertigen, mit der sie sich zur Leistung der Abgabe gemäß § 18 verpflichten.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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