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KBGG § 15. Erklärung, BGBl. I Nr. 103/2001, gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2009

Abschnitt 3 Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld

§ 15. Erklärung

Im Falle des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses gemäß den §§ 12 und 13 haben beide Elternteile eine Erklärung zu unterfertigen, mit der sie sich zur Leistung der Abgabe gemäß § 18 verpflichten.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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