zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Planzeichenverordnung für Teilbebauungspläne § 3. Änderung eines Teilbebauungsplanes, LGBl. Nr. 29/1998, gültig ab 01.07.1998

§ 3. Änderung eines Teilbebauungsplanes

(1) Werden die in einem Teilbebauungsplan festgelegten Bebauungsbedingungen, die unter Verwendung der in der Anlage enthaltenen Planzeichen zeichnerisch dargestellt sind, geändert, ist die zeichnerische Darstellung zur Gänze neu anzufertigen. Für die Änderung des Teilbebauungsplanes gelten die Bestimmungen der § 1 und 2 sinngemäß.

(2) In zeichnerischen Darstellungen von rechtswirksamen Teilbebauungsplänen dürfen keine nachträglichen Veränderungen vorgenommen werden.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
HAAAA-76902