Ausführungsplakette für Bauvorhaben § 3. Inkrafttreten, LGBl.Nr. 65/2022, gültig von 01.05.1998 bis 13.07.2022
§ 3. Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung über die Ausführungsplakette für Bauvorhaben, LGBl Nr 59/1980, außer Kraft.
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