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IStVG § 12., BGBl. I Nr. 71/2003, gültig von 21.08.2003 bis 07.01.2021

§ 12.

Die verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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