zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Befähigungsnachweis Wärme-, Kälte- und Schallisolierer § 4. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung, BGBl. I Nr. 111/2002, gültig von 01.04.1978 bis 28.01.2003

§ 4. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer durch Zeugnisse die erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kälte-, Wärme- und Schallisolierer oder den erfolgreichen Besuch einer Schule, durch den die Lehrabschlußprüfung in diesem Lehrberuf auf Grund von Vorschriften gemäß § 28 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, ersetzt wird, und eine nachfolgende mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit nachweist.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
YAAAA-76876