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InvFG 2011 § 184. Kostenloses Zur-Verfügung-Stellen von Prospekten, Rechenschaftsbericht und Halbjahresbericht, BGBl. I Nr. 135/2013, gültig von 01.09.2011 bis 21.07.2013

3. Teil AIF

2. Hauptstück (weggefallen)

§ 184. Kostenloses Zur-Verfügung-Stellen von Prospekten, Rechenschaftsbericht und Halbjahresbericht

Dem potenziellen Erwerber eines ausländischen Kapitalanlagefondsanteils sind vor Vertragsabschluss sowie dem interessierten Anteilinhaber aber auch der Prospekt in der jeweils geltenden Fassung, der zuletzt veröffentlichte Rechenschaftsbericht und der anschließende Halbjahresbericht, sofern er veröffentlicht ist, kostenlos und in deutscher Sprache, zur Verfügung zu stellen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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