Suchen Hilfe
HGHAG § 24., BGBl. Nr. 563/1986, gültig von 01.01.1987 bis 01.01.1987

Abschnitt IV Gemeinsame Vorschriften und Schlußbestimmungen

§ 24.

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 563/1986)

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
MAAAA-76854

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden