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GTG Anlage 2, BGBl. I Nr. 127/2005, gültig ab 19.11.2005

XII. ABSCHNITT Übergangs-, Straf- und Schlußbestimmungen

Anlage 2

An das Bundesministerium für

Gesundheit und Frauen

Radetzkystraße 2


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1030 Wien
Datum:

Formblatt zur Meldung von genetischen Analysen gemäß § 73

1. Einrichtung

2. Beobachtungszeitraum

3. Vorwiegender Anlass der Untersuchungen (Mehrfachnennung möglich):

humangenetische-/Familienuntersuchung

pränatale Untersuchung

andere:

Achtung: Geben Sie bitte die folgenden Angaben für jedes Untersuchungsmerkmal gesondert an.

Genetische Analysen zum Zweck der Feststellung einer Prädisposition für eine Krankheit, insbesondere der Veranlagung für eine Erbkrankheit oder zur Feststellung eines Überträgerstatus.

A) Untersuchungsmerkmal (Fragestellung)

B) Ausmaß dieser Untersuchung im Beobachtungszeitraum

1-50 > 50-200 > 200-1000 > 1000

C) Titel der Untersuchungsmethode (zB PCR), gegebenenfalls literaturgemäßes Zitat bzw. kurze Darstellung der Methode

Anteil der positiven Befunde im Beobachtungszeitraum

D) < 0,1% 0,1-1% > 1-10% >10-50% >50%

E) Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an den angebotenen Ringversuchen

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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