V. ABSCHNITT Gentechnikkommission und Gentechnikbuch
§ 82. Vorsitzender
Der Vorsitzende der Kommission ist der Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen, der stellvertretende Vorsitzende ist der Vertreter des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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