GTG § 64. Verbot von Eingriffen in das Erbmaterial der menschlichen Keimbahn, BGBl. Nr. 510/1994, gültig von 01.01.1995 bis 18.11.2005
IV. ABSCHNITT Genetische Analysen und Gentherapie am Menschen
§ 64. Verbot von Eingriffen in das Erbmaterial der menschlichen Keimbahn
Genanalyse und Gentherapie am Menschen
Für Eingriffe in die menschliche Keimbahn gilt das Verbot des § 9 Abs. 2 Fortpflanzungsmedizingesetz, BGBl. Nr. 275/1992.
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