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GTG § 20. Genehmigungsanträge für Arbeiten mit GVO, BGBl. I Nr. 94/2002, gültig ab 01.07.2002

II. ABSCHNITT Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen in geschlossenen Systemen

§ 20. Genehmigungsanträge für Arbeiten mit GVO

Der Betreiber hat die Genehmigung zur Durchführung von

1. Arbeiten mit GVM in einer gentechnischen Anlage in der Sicherheitsstufe 3 und

2. Arbeiten mit GVM in einer gentechnischen Anlage in der Sicherheitsstufe 4

vor Beginn der Arbeiten bei der Behörde unter Anschluss der in der Anlage 1 hierfür genannten Unterlagen zu beantragen. Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen sind im Original und in einer Kopie vorzulegen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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