GSVG § 165. Anspruch auf Pension während der Rehabilitation, BGBl. Nr. 201/1996, gültig ab 01.07.1996

ZWEITER TEIL Leistungen

ABSCHNITT IV Rehabilitation und Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge

§ 165. Anspruch auf Pension während der Rehabilitation

Für die Dauer der Gewährung von Maßnahmen der Rehabilitation besteht kein Anspruch auf eine Leistung aus dem Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit. Der Anspruch auf eine solche vor der Gewährung von Maßnahmen der Rehabilitation angefallene Leistung wird hiedurch nicht berührt.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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