GSpVO Automatenglücksspielverordnung § 51. Technisches Gutachten über Jackpot-Systeme, BGBl. II Nr. 174/2017, gültig von 01.07.2014 bis 30.06.2017

5. Teil Sonderbestimmungen für Glücksspielautomaten in Spielbanken

§ 51. Technisches Gutachten über Jackpot-Systeme

Ein eigenes technisches Gutachten für Jackpot-Systeme hat die zu einem Jackpot-System zugelassenen Jackpot-Controller und die mit diesen Jackpot-Controllern für Jackpot-Ausspielungen geprüften Glücksspielautomaten zu enthalten. Das Gutachten hat der Vorlage der Anlage (Detailspezifikation 13) zu entsprechen.

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