4. Teil Sonderbestimmungen für VLT-Systeme
§ 44. Technisches Gutachten über VLT-Systeme
Ein eigenes technisches Gutachten für VLT-Systeme hat die zu einem VLT-System zugelassenen VLT-Server und die mit diesen VLT-Servern verbundenen, für die Übertragung von Zufallszahlen geprüften VLT zu enthalten. Das Gutachten hat der Vorlage der Anlage (Detailspezifikation 10) zu entsprechen.
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