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GSpVO Automatenglücksspielverordnung § 43. Typenanzeige, BGBl. II Nr. 174/2017, gültig ab 01.07.2017

4. Teil Sonderbestimmungen für VLT-Systeme

§ 43. Typenanzeige

(1) Für die Typenanzeige durch den Konzessionär gelten die Bestimmungen des § 33 für VLT-Server sinngemäß.

(2) Im zentralen Kontrollsystem des Datenrechenzentrums der Bundesrechenzentrum GmbH sind als VLT-System jene VLT-Typen anzuführen, die mit dem jeweiligen VLT-Servertyp verbunden werden können.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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