GSpVO Automatenglücksspielverordnung § 3. Abkürzungen und Begriffsbestimmungen, BGBl. II Nr. 69/2012, gültig von 17.03.2012 bis 31.07.2013

1. Teil Allgemeiner Teil

§ 3. Abkürzungen und Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.
API
Application Programming Interface (Programmierschnittstelle in der Informatik)
2.
Anschaltknoten
Physische Kommunikationsschnittstelle vom Netzwerk des Bewilligungsinhabers zum jeweiligen Standort der Bundesrechenzentrum GmbH
3.
Auditmeters
Spezielle Zähler zur Persistierung eines aktuellen 24h gültigen Abbildes aller Zähler zum Tagesende eines Spieltags (gemäß „auditMeters class“ des G2S Protokoll)
4.
Benutzer
Eine vom Bewilligungsinhaber benannte und berechtigte Person, die im Rahmen der Teilnahme an der automatisierten Datenübertragung eine Aufgabe wahrnimmt (zB Administrator)
5.
Bewilligungsinhaber
Inhaber einer aufrechten Bewilligung zu Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten im Sinne des § 5 GSpG
6.
Credit Meter
Anzeige am Glücksspielgerät zur Darstellung der dem Spielteilnehmer zur Verfügung stehenden, einsetzbaren Beträge in Kredit- oder Geldwerten
7.
Diagnosesystem
Glücksspielautomateninternes Prüfsystem zur Überwachung der ordnungsgemäßen Funktionalität des Glücksspielautomaten
8.
EGM
Electronic Gaming Machine (Glücksspielautomat)
9.
Softwaresignierung
Mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten, mit denen man den Unterzeichner bzw. Signaturhersteller identifizieren und die Integrität der signierten elektronischen Informationen prüfen kann
10.
Gewinnausschüt-tungsquote
Quotient aus Total Wins (Gesamtgewinnsumme) und Turnover (Gesamteinsatzsumme) eines Spielprogramms, dargestellt in Teilen von Hundert (zB 95 %)
11.
Glücksspiel-automatentyp
Beschreibt den Aufbau eines Glücksspielautomaten in Bezug auf dessen Hard- und Softwarekomponenten, deren mögliche Kombinationen und Zusammenspiel
12.
Glücksspielvignette
Eindeutiges, eine Nummer aufweisendes Identifikationsmerkmal für bewilligte Glücksspielautomaten im Sinne des § 5 GSpG
13.
Hardwareidentifi-kationsmerkmal
Unveränderliche, im Speicher der Systemplatine des Glücksspielautomaten abgelegte Zeichenkette, die die konkrete Zusammenstellung der vorliegenden Hardware eindeutig definiert
14.
Hardware-Token mit Krypto-Prozessor
Hardware-Einheit, in welcher ein kryptographischer Schlüssel kopiergeschützt gespeichert ist
15.
Hashfunktion
Beliebige Abbildung, die zu einer Eingabe aus einer großen Quellmenge eine Ausgabe aus einer typischerweise kleineren Zielmenge erzeugt, den so genannten Hashcode (oder Hashwert)
16.
G2S Protokoll
Game to System Protokoll
17.
Gat
Game authentication terminal
18.
GSA
Gaming Standards Association
19.
20.
HTTP
Hypertext Transfer Protocol
21.
HTTPS
Hypertext Transfer Protocol Secure
22.
Meters
Zähler; nichtflüchtige Variable zur Speicherung von Glücksspielautomateninformationen (insbesondere von Ereignissen und Buchhaltungsdaten)
23.
Multispielergerät
Ein in sich geschlossenes Gerät, bei dem die Spielentscheidung in mehreren durch ein gemeinsames Gehäuse verbundenen Glücksspielautomaten auf einem gemeinsamen Ergebnis desselben Zufallszahlengenerators basiert
24.
PKCS#11
Spezifiziert als Cryptographic Token Interface Standard eine API namens Cryptoki für Geräte, die kryptographische Informationen enthalten oder kryptographische Funktionen ausführen
25.
Programmspeicher
Speicher der binären Ausführformen der Programme, Routinen und Subroutinen des Glücksspielautomaten
26.
RAM
Random Access Memory (elektronische Komponente, verwendet als Arbeitsspeicher und zur Speicherung von Betriebsdaten und elektronischen Zählerständen des Glücksspielautomaten)
27.
Salt
Eingabe-Parameter in Verbindung mit einer Hashfunktion
28.
Referenzprogramme
Ablauffähige Spielprogramme (Binärdateien) und alle Softwarekomponenten und Hilfsprogramme, die zur Erstellung der Spielprogramme aus den Quellcodes notwendig sind (insbesondere Make Files, Batch Files, Build Outputs, Map Files, Assembler, Linker)
29.
SHA-256
Secure Hash Algorithm (Verschlüsselungsalgorithmus)
30.
Spielereignis
Beobachtbares Geschehen eines Spieles (zB Auslösung von eventuellen Spiel-Features oder eventuellen Zusatzspielen) sowie die Eingaben des Spielers (zB bei Pokerspielen die Auswahl der zu behaltenden Karten nach der ersten Ziehung)
31.
Spielergebnis
Endresultat eines Spieles
32.
Spielmodus
Zustand eines Glücksspielautomaten, in dem dieser bespielbar ist
33.
Spielprogramm
Für einen Spieler unterscheidbare Software-Anwendung auf einem Glücksspielautomaten, die für geleistete Einsätze Gewinnchancen anbietet
34.
SSL
Secure Socket Layer
35.
Systemhardware
Durch das Hardwareidentifikationsmerkmal eindeutig identifizierte Kombination aller Hardwarekomponenten eines Glücksspielautomaten (zB Systemplatine, elektromechanische Zähler, Vorrichtungen zur Abwicklung von Geldbewegungen und Drucker)
36.
Systemplatine
Zentrale Hardware-Komponente des Glücksspielautomaten mit allen für den Betrieb des Glücksspielautomaten wesentlichen Bauteilen (insbesondere Prozessor, RAM); auch Motherboard oder Mainboard genannt
37.
Tagesende
Zeitpunkt, an dem für alle Glücksspielautomaten eines Standorts der Spieltag endet
38.
TLS
Transport Layer Security
39.
Total Wins
Gesamtbetrag der gewonnenen Spielbeträge aus allen Spielen, unabhängig davon, ob die Gewinne direkt ausbezahlt oder dem Credit Meter gutgeschrieben wurden
40.
Turnover
Gesamtbetrag aller eingesetzten Spielbeträge, unabhängig, wie sich der Betrag ergibt (insbesondere Münzen, Hardware-Token, Geldscheine, Belege, Gutscheine, Abbuchungen vom Credit Meter)
41.
Verifikation
Integritätsprüfung zur Feststellung, ob die im Glücksspielautomaten eingesetzten und verwendeten Komponenten unverändert, vollständig und unversehrt den im Typengutachten geprüften und freigegebenen Komponenten entsprechen
42.
Zentrales Kontrollsystem
Alle IT-Systeme des Datenrechenzentrums der Bundesrechenzentrum GmbH nach § 2 Abs. 3 GSpG

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAA-76844