GSpVO Automatenglücksspielverordnung § 3. Abkürzungen und Begriffsbestimmungen, BGBl. II Nr. 69/2012, gültig von 17.03.2012 bis 31.07.2013
1. Teil Allgemeiner Teil
§ 3. Abkürzungen und Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind:
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1. | API | Application Programming Interface (Programmierschnittstelle in der Informatik) |
2. | Anschaltknoten | Physische Kommunikationsschnittstelle vom Netzwerk des Bewilligungsinhabers zum jeweiligen Standort der Bundesrechenzentrum GmbH |
3. | Auditmeters | Spezielle Zähler zur Persistierung eines aktuellen 24h gültigen Abbildes aller Zähler zum Tagesende eines Spieltags (gemäß „auditMeters class“ des G2S Protokoll) |
4. | Benutzer | Eine vom Bewilligungsinhaber benannte und berechtigte Person, die im Rahmen der Teilnahme an der automatisierten Datenübertragung eine Aufgabe wahrnimmt (zB Administrator) |
5. | Bewilligungsinhaber | Inhaber einer aufrechten Bewilligung zu Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten im Sinne des § 5 GSpG |
6. | Credit Meter | Anzeige am Glücksspielgerät zur Darstellung der dem Spielteilnehmer zur Verfügung stehenden, einsetzbaren Beträge in Kredit- oder Geldwerten |
7. | Diagnosesystem | Glücksspielautomateninternes Prüfsystem zur Überwachung der ordnungsgemäßen Funktionalität des Glücksspielautomaten |
8. | EGM | Electronic Gaming Machine (Glücksspielautomat) |
9. | Softwaresignierung | Mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten, mit denen man den Unterzeichner bzw. Signaturhersteller identifizieren und die Integrität der signierten elektronischen Informationen prüfen kann |
10. | Gewinnausschüt-tungsquote | Quotient aus Total Wins (Gesamtgewinnsumme) und Turnover (Gesamteinsatzsumme) eines Spielprogramms, dargestellt in Teilen von Hundert (zB 95 %) |
11. | Glücksspiel-automatentyp | Beschreibt den Aufbau eines Glücksspielautomaten in Bezug auf dessen Hard- und Softwarekomponenten, deren mögliche Kombinationen und Zusammenspiel |
12. | Glücksspielvignette | Eindeutiges, eine Nummer aufweisendes Identifikationsmerkmal für bewilligte Glücksspielautomaten im Sinne des § 5 GSpG |
13. | Hardwareidentifi-kationsmerkmal | Unveränderliche, im Speicher der Systemplatine des Glücksspielautomaten abgelegte Zeichenkette, die die konkrete Zusammenstellung der vorliegenden Hardware eindeutig definiert |
14. | Hardware-Token mit Krypto-Prozessor | Hardware-Einheit, in welcher ein kryptographischer Schlüssel kopiergeschützt gespeichert ist |
15. | Hashfunktion | Beliebige Abbildung, die zu einer Eingabe aus einer großen Quellmenge eine Ausgabe aus einer typischerweise kleineren Zielmenge erzeugt, den so genannten Hashcode (oder Hashwert) |
16. | G2S Protokoll | Game to System Protokoll |
17. | Gat | Game authentication terminal |
18. | GSA | Gaming Standards Association |
19. | ||
20. | HTTP | Hypertext Transfer Protocol |
21. | HTTPS | Hypertext Transfer Protocol Secure |
22. | Meters | Zähler; nichtflüchtige Variable zur Speicherung von Glücksspielautomateninformationen (insbesondere von Ereignissen und Buchhaltungsdaten) |
23. | Multispielergerät | Ein in sich geschlossenes Gerät, bei dem die Spielentscheidung in mehreren durch ein gemeinsames Gehäuse verbundenen Glücksspielautomaten auf einem gemeinsamen Ergebnis desselben Zufallszahlengenerators basiert |
24. | PKCS#11 | Spezifiziert als Cryptographic Token Interface Standard eine API namens Cryptoki für Geräte, die kryptographische Informationen enthalten oder kryptographische Funktionen ausführen |
25. | Programmspeicher | Speicher der binären Ausführformen der Programme, Routinen und Subroutinen des Glücksspielautomaten |
26. | RAM | Random Access Memory (elektronische Komponente, verwendet als Arbeitsspeicher und zur Speicherung von Betriebsdaten und elektronischen Zählerständen des Glücksspielautomaten) |
27. | Salt | Eingabe-Parameter in Verbindung mit einer Hashfunktion |
28. | Referenzprogramme | Ablauffähige Spielprogramme (Binärdateien) und alle Softwarekomponenten und Hilfsprogramme, die zur Erstellung der Spielprogramme aus den Quellcodes notwendig sind (insbesondere Make Files, Batch Files, Build Outputs, Map Files, Assembler, Linker) |
29. | SHA-256 | Secure Hash Algorithm (Verschlüsselungsalgorithmus) |
30. | Spielereignis | Beobachtbares Geschehen eines Spieles (zB Auslösung von eventuellen Spiel-Features oder eventuellen Zusatzspielen) sowie die Eingaben des Spielers (zB bei Pokerspielen die Auswahl der zu behaltenden Karten nach der ersten Ziehung) |
31. | Spielergebnis | Endresultat eines Spieles |
32. | Spielmodus | Zustand eines Glücksspielautomaten, in dem dieser bespielbar ist |
33. | Spielprogramm | Für einen Spieler unterscheidbare Software-Anwendung auf einem Glücksspielautomaten, die für geleistete Einsätze Gewinnchancen anbietet |
34. | SSL | Secure Socket Layer |
35. | Systemhardware | Durch das Hardwareidentifikationsmerkmal eindeutig identifizierte Kombination aller Hardwarekomponenten eines Glücksspielautomaten (zB Systemplatine, elektromechanische Zähler, Vorrichtungen zur Abwicklung von Geldbewegungen und Drucker) |
36. | Systemplatine | Zentrale Hardware-Komponente des Glücksspielautomaten mit allen für den Betrieb des Glücksspielautomaten wesentlichen Bauteilen (insbesondere Prozessor, RAM); auch Motherboard oder Mainboard genannt |
37. | Tagesende | Zeitpunkt, an dem für alle Glücksspielautomaten eines Standorts der Spieltag endet |
38. | TLS | Transport Layer Security |
39. | Total Wins | Gesamtbetrag der gewonnenen Spielbeträge aus allen Spielen, unabhängig davon, ob die Gewinne direkt ausbezahlt oder dem Credit Meter gutgeschrieben wurden |
40. | Turnover | Gesamtbetrag aller eingesetzten Spielbeträge, unabhängig, wie sich der Betrag ergibt (insbesondere Münzen, Hardware-Token, Geldscheine, Belege, Gutscheine, Abbuchungen vom Credit Meter) |
41. | Verifikation | Integritätsprüfung zur Feststellung, ob die im Glücksspielautomaten eingesetzten und verwendeten Komponenten unverändert, vollständig und unversehrt den im Typengutachten geprüften und freigegebenen Komponenten entsprechen |
42. | Zentrales Kontrollsystem | Alle IT-Systeme des Datenrechenzentrums der Bundesrechenzentrum GmbH nach § 2 Abs. 3 GSpG |
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
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