4. Teil Sonderbestimmungen für VLT-Systeme
§ 39. Anwendungszeitpunkt der Bestimmungen der Glücksspielautomatenverordnung
Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im BGBl in Kraft. Ihre Vorschriften und Verpflichtungen sind mit Inbetriebnahme des jeweiligen Glücksspielautomaten einzuhalten.
(2) Abweichend von Abs. 1 treten die Bestimmungen der
1. §§ 5 Abs. 4, 6, 8 Z 5, 12, 16 Abs. 1 Z 2, 19 Abs. 5, 21, 23, 24 Abs. 1, 24 Abs. 6, 25 bis 33, 34 Abs. 1 Z 1 und 34 Abs. 2 und
2. §§ 7 bis 9 und 11 bis 35 für vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung erteilte Landesbewilligungen im Sinne des § 5 GSpG
erst mit in Kraft.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
DAAAA-76844