GSpVO Automatenglücksspielverordnung § 13. Spielumfang und -verlauf, BGBl. II Nr. 165/2014, gültig ab 01.07.2014

2. Teil Technische Vorschriften

2. Hauptstück Bau- und spieltechnische Merkmale von Glücksspielautomaten

2. Abschnitt Software-Anforderungen

§ 13. Spielumfang und -verlauf

Ein Spiel an einem Glücksspielautomaten beginnt mit der gesonderten Auslösung eines Spielprogramms durch den Spielteilnehmer nach Leistung eines Einsatzes und endet mit der Entscheidung über das Spielergebnis und dessen Verbuchung in den elektronischen Zählern (Meters). Im Rahmen eines Spieles darf auf mehreren Gewinnlinien und in Begleitspielen gespielt werden, wenn dadurch insgesamt die gesetzlich höchstzulässigen Beträge des Einsatzes und des Gewinnes dieses einen Spieles nicht überschritten werden. Die gesonderte Auslösung eines Spielprogramms an einem Multispielergerät durch einen Spieler erfolgt durch Leistung eines Einsatzes innerhalb eines dafür vorgesehenen Zeitfensters.

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