GRVO Anlage 2 Betriebsabrechnungsbogen, BGBl. II Nr. 490/2001, gültig ab 01.01.2002

Anlage 2 Betriebsabrechnungsbogen

Anlage B
zu § 5 Abs. 3

(Anm.: Anlage B ist als PDF dokumentiert.

Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 490/2001 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Anlage B zu § 5 Abs. 3 werden die Bezeichnungen „S“ durch „EURO“ ersetzt.“.)

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