GRVO § 8., BGBl. Nr. 925/1994, gültig von 26.11.1994 bis 16.01.2001

§ 8.

(1) Diese Verordnung tritt mit in Kraft.

(2) § 5 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 549/1991 tritt mit in Kraft; er ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen.

(3) § 2 Abs. 1,§ 5 Abs. 2 und die § 7a und 7b in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 925/1994 treten mit in Kraft.

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