VII. DAS OBERLANDESGERICHT WIEN UND DER OBERSTE GERICHTSHOF ALS RECHTSMITTELINSTANZEN
B. Rechtsmittel gegen die Beschlüsse und Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung des Patentamtes
§ 50.
Stempelgebühren
§ 50. Die auf Grund dieses Bundesgesetzes ausgefertigten Gebrauchsmusterurkunden sind stempelfrei. Im übrigen bleiben die Vorschriften über Stempel- und unmittelbare Gebühren unberührt.
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