Anlage 3 (§ 77a Abs. 1, 3, 4 und 5, § 81a, § 81b Abs. 1, 3 und 4, § 81c, § 81d, § 84i, § 356a Abs. 1, § 356b Abs. 7, § 359b Abs. 1 letzter Satz) IPPC-Betriebsanlagen
1. Nicht zu den im Folgenden genannten Anlagen oder Anlagenteilen zählen solche Anlagen oder Anlagenteile, die ausschließlich der Forschung, Entwicklung und Erprobung neuer Erzeugnisse und Verfahren, insbesondere im Labor- oder Technikumsmaßstab, dienen.
2. Die im Folgenden genannten Schwellenwerte beziehen sich allgemein auf die Produktionskapazitäten oder Leistungen. Werden mehrere Tätigkeiten derselben Kategorie in ein- und derselben Betriebsanlage durchgeführt, so sind die Kapazitäten dieser Tätigkeiten zusammenzurechnen.
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Anlagenart | Schwellenwerte | |
1. | Energiewirtschaft | |
1.1 | Feuerungsanlagen bzw. Dampfkesselanlagen oder Gasturbinen
mit einer Brennstoffwärmeleistung von mehr als | 50 MW |
1.2 | Mineralöl- und Gasraffinerien | 0 |
1.3 | Anlagen zur Trockendestillation von Kohle (Kokereien) | 0 |
1.4 | Anlagen zur Vergasung oder Verflüssigung von Kohle | 0 |
2. | Herstellung und Verarbeitung von Metallen | |
2.1 | Anlagen zum Rösten oder Sintern von Erzen einschließlich
sulfidischer Erze | 0 |
2.2 | Anlagen zur Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär-
oder Sekundärschmelzung) einschließlich Stranggießen mit
einer Schmelzkapazität von mehr als | 2,5 t/h |
2.3 | - Anlagen zum Warmwalzen mit einer Verarbeitungskapazität
an Rohstahl von mehr als - Anlagen zum Schmieden von Eisenmetallen - Anlagen zum Aufbringen von schmelzflüssigen metallischen Schutzschichten auf Metalloberflächen mit einer Verarbeitungskapazität | 20 t/h mit Hämmern mit einer Schlagenergie je Hammer von mehr als 50 kJ und einer Wärmeleistung von über 20 MW an Rohstahl von mehr als 2 t/h |
2.4 | Eisenmetallgießereien mit einer Produktionskapazität von
mehr als | 20 t/d |
2.5 | - Anlagen zur Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus
Erzen, Konzentraten oder sekundären Rohstoffen durch
metallurgische, chemische oder elektrolytische
Verfahren - Nichteisenmetallgießereien mit einer Schmelzkapazität von mehr als - Anlagen zum Schmelzen von Nichteisenmetallen einschließlich Legierungen, darunter auch Wiedergewinnungsprodukte (Raffination) mit einer Schmelzkapazität von mehr als | 0 4 t/d an Blei und Kadmium oder von 20 t/d an sonstigen Metallen 4 t/d an Blei und Kadmium oder von 20 t/d an sonstigen Metallen |
2.6 | Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen oder
Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches
Verfahren | mit einem Volumen der Wirkbäder von mehr als 30 m3 |
3. | Mineralverarbeitende Industrie | |
3.1 | - Anlagen zur Herstellung von Zementklinker in
Drehrohröfen mit einer Produktionskapazität von mehr
als - Anlagen zum Herstellen von Kalk in Drehrohröfen oder in anderen Öfen mit einer Produktionskapazität von mehr als | 500 t/d 50 t/d |
3.2 | Anlagen zur Gewinnung, Be- und Verarbeitung von Asbest
und Asbesterzeugnissen | 0 |
3.3 | Anlagen zur Herstellung von Glas, auch soweit es aus
Altglas hergestellt wird, einschließlich Anlagen zur
Herstellung von Glasfasern mit einer Schmelzkapazität
von mehr als | 20 t/d |
3.4 | Anlagen zum Schmelzen mineralischer Stoffe einschließlich
Anlagen zur Herstellung von Mineralfasern mit einer
Schmelzkapazität von mehr als | 20 t/d |
3.5 | Anlagen zum Brennen keramischer Erzeugnisse, insbesondere
von Dachziegeln, Ziegelsteinen, feuerfesten Steinen,
Fliesen, Steinzeug oder Porzellan mit einer
Produktionskapazität von mehr als und/oder einer Ofenkapazität von über 4 m3 und einer Besatzdichte von mehr als | 75 t/d 300 kg/m3 |
4. | Chemische Industrie | |
4.1a | Anlagen zur Herstellung von organischen Grundchemikalien
durch chemische Umwandlung, insbesondere - zur Herstellung von einfachen Kohlenwasserstoffen (lineare oder ringförmige, gesättigte oder ungesättigte, aliphatische oder aromatische) - zur Herstellung von sauerstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen, wie Alkohole, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren, Ester, Acetate, Ether, Peroxide, Epoxide - zur Herstellung schwefelhaltiger Kohlenwasserstoffe - zur Herstellung stickstoffhaltiger Kohlenwasserstoffe, insbesondere Amine, Amide, Nitrose-, Nitro- oder Nitratverbindungen, Nitrile, Cyanate, Isocyanate - zur Herstellung von phosphorhaltigen Kohlenwasserstoffen - zur Herstellung von halogenhaltigen Kohlenwasserstoffen - zur Herstellung von Tensiden - zur Herstellung von metallorganischen Verbindungen - zur Herstellung von anderen organischen Grundchemikalien mit mehr als einem Heteroatomtyp | in verfahrenstechnischen Anlagen 1) |
4.1b | Anlagen zur Herstellung von organischen Feinchemikalien
durch chemische Umwandlung, insbesondere - zur Herstellung von aromatischen Verbindungen - zur Herstellung von organischen Farbmitteln - zur Herstellung von Duftstoffen - zur Herstellung von Polymer- und Beschichtungsstoff-Additiven | in verfahrenstechnischen Anlagen |
4.1c | Anlagen zur Herstellung von Polymeren (Kunststoffen,
Kunstharzen, Chemiefasern, Fasern aus Zellstoffbasis)
oder zur Herstellung von synthetischen Kautschuken | in verfahrenstechnischen Anlagen |
4.1d | Anlagen zur Herstellung von Biotreibstoffen durch
chemische Umwandlung | in verfahrenstechnischen Anlagen |
4.2a | Anlagen zur Herstellung von anorganischen
Grundchemikalien durch chemische Umwandlung,
insbesondere - zur Herstellung von Gasen, wie Ammoniak, Chlor und Chlorwasserstoff, Fluor und Fluorwasserstoff, Kohlenstoffoxiden, Schwefelverbindungen, Stickstoffoxiden, Wasserstoff, Schwefeldioxid, Phosgen - zur Herstellung von Säuren, wie Chromsäure, Flusssäure, Phosphorsäure, Salpetersäure, Salzsäure, Schwefelsäure, Oleum, schwefelige Säure - zur Herstellung von Basen, wie Ammoniumhydroxid - zur Herstellung von Wasserstoffperoxid - mittels Chlor-Alkali-Elektrolyse - zur Herstellung von Salzen, wie Ammoniumchlorid, Kaliumchlorat, Kaliumkarbonat, Natriumkarbonat, Perborat, Silbernitrat - zur Herstellung von Nichtmetallen oder Metalloxiden | in verfahrenstechnischen Anlagen |
4.2b | Anlagen zur Herstellung von anorganischen Feinchemikalien
durch chemische Umwandlung, insbesondere zur Herstellung
von Kalziumkarbid, Silizium, Siliziumkarbid oder
Pigmenten | in verfahrenstechnischen Anlagen |
4.3 | Anlagen zur Herstellung von phosphorstickstoff- oder
kaliumhaltigen Düngemitteln (Einnährstoff- oder
Mehrstoffdünger) | in verfahrenstechnischen Anlagen |
4.4 | Anlagen zur Herstellung von Wirkstoffen für
Pflanzenschutzmittel oder Biozide | in verfahrenstechnischen Anlagen |
4.5 | Anlagen zur Herstellung von Wirkstoffen für Arzneimittel
unter Verwendung eines chemischen oder biologischen
Verfahrens | in verfahrenstechnischen Anlagen |
4.6 | Anlagen zur Herstellung von Explosivstoffen | in verfahrenstechnischen Anlagen |
5. | Abfallbehandlung | |
5.1 | Anlagen zur stofflichen Verwertung von gefährlichen
Abfällen (Lösemitteln, Säuren oder Basen oder
Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigung
dienen) oder von Altölen mit einer Kapazität von mehr
als | 10 t/d oder 3 500 t/a |
5.2 | Anlagen zur Lagerung von gefährlichen Abfällen oder
Altölen, ausgenommen die Lagerung am Entstehungsort, mit
einer Kapazität von mehr als | 10 t/d oder 3 500 t/a |
5.3 | Anlagen zur sonstigen Behandlung von gefährlichen
Abfällen oder Altölen mit einer Kapazität von mehr
als | 10 t/d oder 3 500 t/a |
5.4 | Anlagen zur thermischen Verwertung von gefährlichen
Abfällen oder Altölen mit einer Kapazität von mehr
als | 10 t/d oder 3 500 t/a |
6. | Sonstige Industriezweige | |
6.1 | - Anlagen zur Herstellung von Zellstoff aus Holz oder
anderen Faserstoffen - Anlagen zur Herstellung von Papier, Pappe oder Karton mit einer Produktionskapazität von mehr als | 0 20 t/d |
6.2 | Anlagen zur Vorbehandlung, wie Bleichen, Waschen,
Mercerisieren, oder zum Färben von Fasern oder Textilien
mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als | 10 t/d |
6.3 | Anlagen zum Gerben von Tierhäuten oder Tierfellen mit
einer Verarbeitungskapazität von mehr als | 12 t/d Fertigerzeugnissen |
6.4a | Anlagen zum Schlachten von Tieren mit einer
Schlachtkapazität (Tierkörper) von mehr als | 50 t/d |
6.4b1 | - Anlagen zur Verarbeitung und zur Behandlung von Fisch
oder Fleisch einschließlich Geflügel mit einer
Verarbeitungskapazität von mehr als - Anlagen zur Herstellung von Fischmehl oder Fischöl mit einer Produktionskapazität von mehr als - Anlagen zur Erzeugung von Speisefetten aus tierischen Rohstoffen, ausgenommen Milch, mit einer Produktionskapazität an Fertigerzeugnissen von mehr als - Anlagen zur Herstellung von Konserven einschließlich Tierfutter sowie von Tiefkühlerzeugnissen aus tierischen Rohstoffen mit einer Produktionskapazität an Konserven von mehr als - Anlagen zur Herstellung von Nahrungsmittelerzeugnissen aus tierischen Rohstoffen, ausgenommen Milch, mit einer Produktionskapazität an Fertigerzeugnissen von mehr als - Anlagen zum Räuchern von Fleisch- oder Fischwaren mit einer Produktionskapazität an geräucherten Waren von mehr als | 75 t/d 75 t/d 75 t/d 75 t/d 75 t/d 75 t/d |
6.4b2 2) | - Anlagen zur Herstellung von Konserven einschließlich
Tierfutter sowie von Tiefkühlerzeugnissen aus
pflanzlichen Rohstoffen mit einer Produktionskapazität
an Konserven von mehr als - Anlagen zur Herstellung oder Raffination von Zucker unter Verwendung von Zuckerrüben oder Rohzucker mit einer Produktionskapazität an Zucker von mehr als - Anlagen zur Herstellung von Nahrungsmittelerzeugnissen aus pflanzlichen Rohstoffen mit einer Produktionskapazität an Fertigerzeugnissen von mehr als - Anlagen zur Erzeugung von Ölen oder Fetten aus pflanzlichen Rohstoffen mit einer Produktionskapazität von mehr als - Anlagen zur Herstellung von Sauerkraut mit einer Produktionskapazität an Sauerkraut von mehr als - Anlagen zur Herstellung von Braumalz (Mälzereien) mit einer Produktionskapazität an Darrmalz von mehr als - Mühlen für Nahrungs- oder Futtermittel mit einer Produktionskapazität an Fertigerzeugnissen von mehr als - Anlagen zur Herstellung von Stärkemehlen mit einer Produktionskapazität an Stärkemehl von mehr als - Brauereien mit einer Produktionskapazität an Bier von mehr als - Anlagen zur Herstellung von Sekt oder Süßwein mit einer Produktionskapazität von mehr als - Anlagen zum Rösten von Kaffee, Kaffee-Ersatzprodukten, Getreide, Kakaobohnen oder Nüssen mit einer Produktionskapazität von mehr als - Anlagen zur Herstellung von Süßwaren mit einer Produktionskapazität von mehr als | 300 t/d 300 t/d 300 t/d 300 t/d 300 t/d 300 t/d 300 t/d 300 t/d 3 000 hl/d 300 t/d 300 t/d 300 t/d |
6.4c | Anlagen zur Behandlung und Verarbeitung von Milch mit
einer eingehenden Milchmenge (Jahresdurchschnitt) von
mehr als | |
6.5 | Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern
oder tierischen Abfällen mit einer
Verarbeitungskapazität von mehr als | |
6.6 | Anlagen zur Behandlung von Oberflächen von Stoffen,
Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von
organischen Lösungsmitteln 3), insbesondere zum
Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten,
Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken,
mit einer Verbrauchskapazität an organischen
Lösungsmitteln von mehr als | |
6.7 | Anlagen zur Herstellung von Kohlenstoff (Hartbrandkohle)
oder Elektrographit durch Brennen oder Graphitieren, zum
Beispiel für Elektroden, Stromabnehmer oder
Apparateteile |
1) Ausgenommen Anlagen zur ausschließlichen Formulierung oder Mischung der Stoffe; gilt für alle Anlagen der Gruppe 4.
2) Die Kapazitätsangaben dieser Ziffer beziehen sich auf einen Vierteljahres-Durchschnittswert.
3) Organische Lösungsmittel: flüchtige organische Verbindungen, die bei einer Temperatur von 293,15 Kelvin einen Dampfdruck von mindestens 0,01 Kilopascal haben.
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