V. Hauptstück
§ 371a.
Der Landeshauptmann ist berechtigt, gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenats, mit dem ein Straferkenntnis der Bezirksverwaltungsbehörde aufgehoben wird, Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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