GewO 1994 § 341. b) Genehmigungsverfahren, BGBl. I Nr. 111/2002, gültig ab 01.08.2002

IV. Hauptstück Behörden und Verfahren

2. Besondere Verfahrensbestimmungen

§ 341. b) Genehmigungsverfahren

Dem Ansuchen um Genehmigung der Bestellung eines Geschäftsführers oder eines Filialgeschäftsführers für die Ausübung eines im § 95 genannten Gewerbes sind die im § 339 Abs. 3 Z 1 und 2 angeführten Belege betreffend die Person des Geschäftsführers oder des Filialgeschäftsführers anzuschließen. Das Ansuchen um Genehmigung der Bestellung eines Filialgeschäftsführers für die Ausübung eines im § 95 genannten Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte ist bei der für die weitere Betriebsstätte zuständigen Behörde einzubringen.

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