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GewO 1994 § 25., BGBl. Nr. 194/1994, gültig von 19.03.1994 bis 31.12.2017

I. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen

4. Besondere Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben Befähigungsnachweis

§ 25.

samt Überschrift und Untergruppenbezeichnung entfällt.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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