zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
GenRevG 1997 § 17. Prüfungsverordnung, BGBl. I Nr. 127/1997, gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2005

Zweiter Abschnitt Zulassung als Revisor

§ 17. Prüfungsverordnung

(1) Der Bundesminister für Justiz hat die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens nach Anhörung der in § 15 genannten Verbände mit Verordnung zu regeln.

(2) Diese Verordnung hat insbesondere Bestimmungen über die Pflicht der Mitglieder der Prüfungsausschüsse zur Gewährleistung eines unparteiischen und sachgerechten Prüfungsverfahrens, über die Durchführung und die Dauer der schriftlichen und mündlichen Prüfung, über die den Prüfungsverlauf darlegende Niederschrift sowie über die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse und der von den Prüfungskandidaten dem Revisionsverband zu entrichtenden Prüfungsgebühren zu enthalten.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
AAAAA-76819