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GebAG § 45. Dentisten, BGBl. II Nr. 134/2007, gültig ab 01.07.2007

III. Abschnitt Sachverständige

TARIFE

§ 45. Dentisten

Die Gebühr für Mühewaltung beträgt für Befund und Gutachten

1. über eine Untersuchung im Mund

a) in einfachen Fällen 15,20 €

b) mit eingehender Begründung des Gutachtens 30,30 €

c) nach Abnahme von Kronen, Brücken und dergleichen 51,00 €

2. über eine Untersuchung technischer Arbeiten außerhalb des Mundes

a) in einfachen Fällen 11,60 €

b) mit eingehender Begründung des Gutachtens und nach Untersuchung von Materialproben 39,70 €

3. über Materialien und deren Verarbeitung 52,50 €

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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