III. Abschnitt Sachverständige
§ 45. Dentisten
Die Gebühr für Mühewaltung beträgt für Befund und Gutachten
1. über eine Untersuchung im Mund
a) in einfachen Fällen 15,20 €
b) mit eingehender Begründung des Gutachtens 30,30 €
c) nach Abnahme von Kronen, Brücken und dergleichen 51,00 €
2. über eine Untersuchung technischer Arbeiten außerhalb des Mundes
a) in einfachen Fällen 11,60 €
b) mit eingehender Begründung des Gutachtens und nach Untersuchung von Materialproben 39,70 €
3. über Materialien und deren Verarbeitung 52,50 €
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