III. Abschnitt Sachverständige
TARIFE
§ 44.
§ 44. Die Gebühr für Mühewaltung für die Untersuchung samt Befund
und Gutachten beträgt für jede untersuchte Person
1. für eine morphologische Untersuchung .......... 75,30 Euro
2. für eine mikroskopische Haaruntersuchung ...... 16,20 Euro
3. für die Geschmacksprüfung ..................... 14,50 Euro
4. für eine Untersuchung der Gaumenfalten ........ 32 Euro
5. für eine Untersuchung der Wirbelsäule ......... 73,80 Euro
6. für eine Untersuchung der Nebenhöhlen ......... 73,80 Euro
7. für eine Abnahme und Auswertung von Abdrücken
zu daktyloskopischen Zwecken je Abdruck ....... 13 Euro
8. für eine biostatistische Berechnung der
Vaterschaftsausschlußmöglichkeit oder der
Vaterschaftswahrscheinlichkeit ................ 40 Euro
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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