III. Abschnitt Sachverständige
TARIFE
§ 44.
§ 44. Die Gebühr für Mühewaltung für die Untersuchung samt Befund
und Gutachten beträgt für jede untersuchte Person
1. für eine morphologische Untersuchung .......... 1 036 S
2. für eine mikroskopische Haaruntersuchung ...... 223 S
3. für die Geschmacksprüfung ..................... 199 S
4. für eine Untersuchung der Gaumenfalten ........ 441 S
5. für eine Untersuchung der Wirbelsäule ......... 1 015 S
6. für eine Untersuchung der Nebenhöhlen ......... 1 015 S
7. für eine Abnahme und Auswertung von Abdrücken
zu daktyloskopischen Zwecken je Abdruck ....... 179 S
8. für eine biostatistische Berechnung der
Vaterschaftsausschlußmöglichkeit oder der
Vaterschaftswahrscheinlichkeit ................ 551 S
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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