GebAG § 44. Anthropologen, BGBl. II Nr. 134/2007, gültig ab 01.07.2007

III. Abschnitt Sachverständige

§ 44. Anthropologen

Die Gebühr für Mühewaltung für die Untersuchung samt Befund und Gutachten beträgt für jede untersuchte Person

1. für eine morphologische Untersuchung 88,10 €

2. für eine mikroskopische Haaruntersuchung 19,00 €

3. für die Geschmacksprüfung 17,00 €

4. für eine Untersuchung der Gaumenfalten 37,40 €

5. für eine Untersuchung der Wirbelsäule 86,30 €

6. für eine Untersuchung der Nebenhöhlen 86,30 €

7. für eine Abnahme und Auswertung von Abdrücken zu daktyloskopischen Zwecken je Abdruck 15,20 €

8. für eine biostatistische Berechnung der Vaterschaftsausschlussmöglichkeit oder der Vaterschaftswahrscheinlichkeit 46,80 €

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