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GebAG § 29. Aufenthaltskosten, BGBl. Nr. 136/1975, gültig ab 01.05.1975

III. Abschnitt Sachverständige

§ 29. Aufenthaltskosten

Die §§ 13 bis 15 sind sinngemäß anzuwenden.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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