2. Hauptstück Besonderer Teil
3. Abschnitt Rechnungskreis 3
§ 13. Subrechnungskreise
Der Rechnungskreis 3 (Wertpapieraufsicht) besteht aus folgenden Kostenpflichtigen, die jeweils einen eigenen Subrechnungskreis bilden:
1. Subrechnungskreis 1, dem die meldepflichtigen Institute gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 lit. a zugeordnet sind;
2. Subrechnungskreis 2, dem die Emittenten mit Ausnahme des Bundes gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 lit. b zugeordnet sind;
3. Subrechnungskreis 3, dem die Erbringer von Wertpapierdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 lit. c zugeordnet sind;
4. Subrechnungskreis 4, dem die zentralen Gegenparteien gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 lit. d zugeordnet sind;
5. Subrechnungskreis 5, dem die Clearingmitglieder gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 lit. e zugeordnet sind;
6. Subrechnungskreis 6, dem die Verwalter kollektiver Portfolios gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 lit. f zugeordnet sind;
7. Subrechnungskreis 7, dem die Zentralverwahrer gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 lit. g zugeordnet sind.
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