FMA-KVO 2016 § 11. Kostenpflicht von Zentralverwahrern, BGBl. II Nr. 419/2015, gültig ab 01.01.2016

2. Hauptstück Besonderer Teil

1. Abschnitt Rechnungskreis 1

§ 11. Kostenpflicht von Zentralverwahrern

Ist einem Zentralverwahrer eine Konzession zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen gemäß § 12 ZvVG erteilt worden, ist er als Konzessionsträger im Sinne von § 4 BWG an der Verteilung der Kosten im Rechnungskreis 1 gemäß § 69a BWG zu beteiligen.

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