2. Hauptstück Besonderer Teil
1. Abschnitt Rechnungskreis 1
§ 10. Subrechnungskreise
Der Rechnungskreis 1 (Bankenaufsicht) besteht aus folgenden Kostenpflichtigen, die jeweils einen eigenen Subrechnungskreis bilden:
1. Subrechnungskreis 1, dem die Rechtsträger gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit. a zugeordnet sind;
2. Subrechnungskreis 2, dem die Rechtsträger gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit. b zugeordnet sind;
3. Subrechnungskreis 3, dem die Mitgliedsinstitute gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c zugeordnet sind.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
OAAAA-76794