1. Hauptstück Allgemeiner Teil
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt
1. die Durchführung der Vorauszahlungen und der Erstattung der Kosten der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA),
2. einzelne weitere Aspekte zur Ist-Kostenverrechnung und zur Verrechnung von Vorauszahlungen im Rechnungskreis 1 (Bankenaufsicht) und im Rechnungskreis 2 (Versicherungsaufsicht) und im Hinblick auf Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen sowie
3. die Aufteilung der Kosten des Rechnungskreises 3 (Wertpapieraufsicht) auf die Kostenpflichtigen gemäß § 94 Abs. 2 BörseG 2018, § 89 Abs. 1 WAG 2018, § 5 Abs. 2 und 3 ZGVG, § 11 Abs. 2 ZvVG, § 144 Abs. 1 InvFG 2011, § 56 Abs. 5 AIFMG, § 2 Abs. 12 ImmoInvFG,§ 45a Abs. 1 BMSVG,§ 12 Abs. 1 RW-VG und § 15 Abs. 1 des Schwarmfinanzierung-VG.
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