§ 5. Tarif
(1) Die Flugabgabe beträgt je Passagier für Abflüge mit einem Zielflugplatz innerhalb der
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Kurzstrecke gemäß Anlage 1 | 8 Euro |
Mittelstrecke gemäß Anlage 2 | 20 Euro |
Langstrecke | 35 Euro. |
(2) Ein Zielflugplatz liegt innerhalb der Langstrecke, wenn er in einem Staatsgebiet oder Gebiet liegt, das weder in der Anlage 1 noch in der Anlage 2 angeführt ist.
(3) Die Abgabe für Kurzstreckenflüge in Höhe von 8 Euro versteht sich einschließlich einer allenfalls anfallenden Umsatzsteuer.
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