Kapitel VI Durchführungs- und Übergangsbestimmungen
Artikel 37 Bezugnahme auf frühere Abkommen
Unbeschadet des Artikels 28, Ziffer 2, dieses Abkommens ersetzt dieses Abkommen in den Beziehungen zwischen den Vertragspartnern die Vereinbarungen vom , , , und , dann die Abkommen vom , , endlich das Protokoll vom und die Vereinbarung vom .
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